Die Terrasse (von lat. terra = Erde, Erdboden) ist zunächst eine nicht überdachte Plattform auf oder unter der Erdgeschoss-Ebene eines Gebäudes, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen ist.
Der Unterbau von Terrassen erfordert steinerne Stützmauern oder eine Konstruktion aus Beton oder Holz.
Die Bodenbelageläge selbst können aus Holz, Beton- oder Natursteinplatten oder anderen Materialien hergestellt sein.
Zum Schutze dieser Freisitze und vor allem zum Schutze deren Nutzern vor vielfältigsten Witterungseinflüssen werden diese oftmals überdacht.
Im übertragenen Sinne werden heute auch Plattformen auf dem Dach (Dachterrassen) oder auf der Ebene eines Obergeschosses als Terrassen bezeichnet –
die architektur-geschichtlich korrekte Bezeichnung für letztere ist Söller oder Altan.
In der Frühgeschichte, so zum Beispiel in Ägypten und Mesopotamien, wurden ganze Paläste auf Terrassen gebaut, um den unebenen Grund auszugleichen, beispielsweise in Persepolis.
Während der römischen Antike wurden Terrassen auch für Privathäuser (vorzugsweise Villen) angelegt. Später kommen sie auch bei normannischen und staufischen Bauten vor.
Im späten Mittelalter baute man auf den Arkadenhöfen der Stadtpaläste Dachterrassen, die seit dem Barock mit Balustraden gesäumt sind.
In der islamischen Architektur bilden sie den oberen Abschluss von Gebäuden – vorzufinden bei Moscheen oder Profanbauten.
Eine solche Terrasse von großen Ausmaßen ist die Esplanade des Tempelberges in Jerusalem, auf der sich Felsendom und die al-Aksa-Moschee erheben.